Im Geschäftsleben sind Geschenke, Einladungen und andere kleinere Zuwendungen Ausdruck eines höflichen Umgangs miteinander. Von einem Mittagessen, über Abendveranstaltungen bis hin zu Fortbildungen werden Zuwendungen unter dem Begriff „Hospitality“ zusammengefasst. Mit Blick auf die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und die Entwicklung der Strafverfolgungspraxis hat diese Vorgehensweise ihre Grenzen gefunden und mündet in den letzten Jahren deutlich schneller in einer Strafbarkeit als noch zu früheren Zeiten. Im Rahmen der neuen interaktiven Ebner Stolz Veranstaltungsreihe „Compliance im Mittelstand“ haben wir diesen Dauerbrenner aufgegriffen und typische Fragestellungen aus der Praxis sowie Handlungsmöglichkeiten besprochen.
Die Abgrenzung zwischen korruptiven Verhaltensweisen und zulässigen Aufmerksamkeiten im Geschäftsleben stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Im geschäftlichen Alltag werden viele risikobehaftete Verhaltensweisen nicht erkannt. Hier fehlt häufig das Bewusstsein für risikogeneigte Situationen, um die Unterscheidung zwischen strafbaren und zulässigen Handlungen richtig vornehmen zu können. Besonders im Mittelstand werden die Folgen, die hierdurch entstehen können, regelmäßig immer noch unterschätzt.
Ein angemessenes und funktionierendes Compliance Management System ist in diesem Zusammenhang essenziell für die Prävention von Korruption im Unternehmen. Um brenzlige Situationen zu erkennen, hierbei zwischen sozialadäquatem Verhalten und strafbarer Korruption abgrenzen zu können und auf diesem Wege die Risiken sowohl für die Beteiligten, die Verantwortlichen als auch das Unternehmen zu minimieren, sind entsprechende Compliance-Strukturen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden unerlässlich.
Zu beachten ist dabei, dass je nach Größe und Branche des Unternehmens die typischen kritischen Sachverhalte durchaus variieren können. So führt kein Weg daran vorbei, eine individuelle, auf das Unternehmen angepasste Risikoanalyse durchzuführen und anschließend angemessenen Maßnahmen zu implementieren. In der Praxis zeigt sich leider nicht selten, dass „one size fits all“ Lösungen mitunter verheerende Folgen haben können.
Insgesamt sorgen die gesetzlichen Verschärfungen sowie die behördliche Verfolgung und gerichtliche Entscheidungen (jüngst OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022, Az. 12 U 1520/19, mehr dazu hier) für immer strengere Vorgaben für die Unternehmen und ihre Verantwortlichen, sodass fehlende Compliance-Strukturen zunehmend schwieriger zu begründen sind und mit gravierenderen Konsequenzen einhergehen. In Anbetracht dessen ist es für die Unternehmen unumgänglich, ihre Compliance Management Systeme laufend zu überprüfen und ggfs. etwaige Anpassungen vorzunehmen.
Im Rahmen unserer Ebner Stolz Veranstaltungen, insbesondere mit unserer Reihe „Compliance im Mittelstand“, werden wir Sie hierbei unterstützen und über aktuelle gesetzliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Detaillierte Informationen zu aktuellen Veranstaltungen stehen Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.