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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (WaldschutzVO): Neue Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024

Die Schädi­gung des Wal­des, u. a. durch Ro­dung und Ent­wal­dung, stellt ne­ben dem Aus­stoß von CO2 eine der Haupt­ur­sa­chen für den Kli­ma­wan­del und den Ver­lust der bio­lo­gi­schen Viel­falt dar. Bis zu 90 % der Ent­wal­dung ist da­bei auf nicht-nach­hal­tige land­wirt­schaft­li­che Nut­zung zurück­zuführen. Dem will die EU mit ei­ner neuen Ver­ord­nung für ent­wal­dungs­freie Lie­fer­ket­ten, der sog. Wald­schutzVO ent­ge­gen­wir­ken und will mit ab 31.12.2024 gel­ten­den neuen Ein- und Aus­fuhr­ver­bo­ten Ab­hilfe schaf­fen.

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