deen

Themen

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle - auch für mittelständische Unternehmen interessant

Der sich im­mer wei­ter ver­schärfende Fachkräfte­man­gel stellt viele mit­telständi­sche Un­ter­neh­men vor die Frage, wie sie sich als at­trak­ti­ver Ar­beit­ge­ber po­si­tio­nie­ren können, um in die­sem War of ta­lents zu be­ste­hen. Ne­ben an­spre­chen­den Ar­beits­be­din­gun­gen und einem at­trak­ti­ven Ge­halt können auch Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­mo­delle die At­trak­ti­vität als Ar­beit­ge­ber erhöhen und qua­li­fi­zierte Mit­ar­bei­ter an das Un­ter­neh­men bin­den.

Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­pro­gramme gibt es in ver­schie­de­nen Aus­ge­stal­tun­gen. Bis­lang sind sie je­doch über­wie­gend bei großen Un­ter­neh­men oder ausländi­schen Ar­beit­ge­bern zu fin­den. Dies soll sich nun ändern. Mit den ver­bes­ser­ten steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, die am 01.01.2024 in Kraft ge­tre­te­nen sind, soll der Nut­zung von Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­mo­del­len als eine Form der Vermögens­bil­dung und Al­ters­vor­sorge auch in mit­telständi­schen Un­ter­neh­men zum Durch­bruch ver­hol­fen wer­den. Kon­kret wur­den durch das Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz der Frei­be­trag für die steu­er­freie Über­tra­gung von Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen (§ 3 Nr. 39 EStG) von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht und der persönli­che und zeit­li­che An­wen­dungs­be­reich der auf­schie­ben­den Be­steue­rung des geld­wer­ten Vor­teils aus Vermögens­be­tei­li­gun­gen (§ 19a EStG) aus­ge­wei­tet.

Die steu­er­li­chen Er­leich­te­run­gen sind je­doch nicht auf alle Be­tei­li­gungs­mo­delle an­wend­bar, wes­halb es sich lohnt, vorab zu prüfen, wel­ches Mo­dell im Ein­zel­fall am bes­ten ge­eig­net ist. Die Ziel­vor­gabe sollte da­bei darin be­ste­hen, das aus­gewählte Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­pro­gramm so ein­fach und verständ­lich wie möglich zu hal­ten. In die Aus­wahl und Kon­zep­tion des Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­pro­gramms sind auch die Aus­wir­kun­gen auf die Ge­stal­tung der Ar­beits­verträge, die So­zi­al­ver­si­che­rung so­wie auf die Bo­nität und Kre­ditfähig­keit ei­nes Un­ter­neh­mens ein­zu­be­zie­hen. Da­mit ein Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­mo­dell zu ei­ner Win-Win-Si­tua­tion für Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer wird, soll­ten die ers­ten Über­le­gun­gen zur Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung über die Aus­wahl ei­ner Be­tei­li­gungs­form bis hin zur kon­kre­ten Kon­zep­tion da­her Schritt für Schritt an­ge­gan­gen wer­den.

Wie diese Schritte aus­se­hen können und was es bei den ein­zel­nen For­men der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung zu be­ach­ten gilt, erläutern wir in un­se­rer Bro­schüre „Mit­ar­bei­ter fin­den und bin­den: Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­mo­delle als pro­ba­tes Mit­tel zur Stei­ge­rung der Ar­beit­ge­ber-At­trak­ti­vität“.

nach oben