Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gibt es in verschiedenen Ausgestaltungen. Bislang sind sie jedoch überwiegend bei großen Unternehmen oder ausländischen Arbeitgebern zu finden. Dies soll sich nun ändern. Mit den verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen, die am 01.01.2024 in Kraft getretenen sind, soll der Nutzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen als eine Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge auch in mittelständischen Unternehmen zum Durchbruch verholfen werden. Konkret wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz der Freibetrag für die steuerfreie Übertragung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht und der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich der aufschiebenden Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) ausgeweitet.
Die steuerlichen Erleichterungen sind jedoch nicht auf alle Beteiligungsmodelle anwendbar, weshalb es sich lohnt, vorab zu prüfen, welches Modell im Einzelfall am besten geeignet ist. Die Zielvorgabe sollte dabei darin bestehen, das ausgewählte Mitarbeiterbeteiligungsprogramm so einfach und verständlich wie möglich zu halten. In die Auswahl und Konzeption des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sind auch die Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsverträge, die Sozialversicherung sowie auf die Bonität und Kreditfähigkeit eines Unternehmens einzubeziehen. Damit ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell zu einer Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird, sollten die ersten Überlegungen zur Mitarbeiterbeteiligung über die Auswahl einer Beteiligungsform bis hin zur konkreten Konzeption daher Schritt für Schritt angegangen werden.
Wie diese Schritte aussehen können und was es bei den einzelnen Formen der Mitarbeiterbeteiligung zu beachten gilt, erläutern wir in unserer Broschüre „Mitarbeiter finden und binden: Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als probates Mittel zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität“.