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Steuerberatung

Anonymes Hinweisgeberportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg

Das ba­den-würt­tem­ber­gi­sche Fi­nanz­mi­nis­te­rium gab am 30.08.2021 be­kannt, dass nun ein an­ony­mes Hin­weis­ge­ber­por­tal frei­ge­schal­tet ist, mit dem Hin­weise auf mögli­che Steu­er­hin­ter­zie­hun­gen elek­tro­ni­sch di­rekt an die Fi­nanz­ver­wal­tung über­mit­telt wer­den können.

Laut der Pres­se­mit­tei­lung des Mi­nis­te­ri­ums vom 30.08.2021 sol­len da­durch die be­reits be­ste­hende Möglich­kei­ten, an­onyme An­zei­gen te­le­fo­ni­sch, schrift­lich, persönlich oder per E-Mail an die Fi­nanz­ver­wal­tung zu rich­ten, um eine On­line-Lösung ergänzt wer­den. Durch die vor­ge­se­he­nen Pflicht­fel­der bei der On­line-Mel­dung er­hofft sich die ba­den-würt­tem­ber­gi­sche Fi­nanz­ver­wal­tung mehr qua­li­fi­zierte An­ga­ben und da­mit eine Stei­ge­rung der Qua­lität an­ony­mer An­zei­gen. Trotz der An­ony­mität des Hin­weis­ge­bers soll über einen di­gi­ta­len Post­kas­ten die Möglich­keit ei­nes an­ony­men Dia­logs be­ste­hen, so dass Rück- und Nach­fra­gen ge­stellt wer­den können.

Auf die viel­stim­mige Kri­tik an der Einführung des Hin­weis­ge­ber­por­tals (s. z. B. FAZ vom 01.09.2021) erklärte der ba­den-würt­tem­ber­gi­sche Fi­nanz­mi­nis­ter, Dr. Da­nal Ba­yaz, dass ein ein­fa­cher Hin­weis auf eine et­waige Steu­er­hin­ter­zie­hung - etwa im Sinne ei­nes An­schwärzens - ausdrück­lich nicht genüge. Viel­mehr müss­ten die An­zei­gen gut begründet sein. Es gehe letzt­lich auch nur darum, „re­le­vante Fälle von Steu­er­be­trug“ zu er­fas­sen.

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