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Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in 2018

Das Bun­des­ka­bi­nett stellt fest: Un­ter­neh­men des pro­du­zie­ren­den Ge­wer­bes ha­ben die Ziel­werte für eine Re­du­zie­rung ih­rer En­er­gie­in­ten­sität voll erfüllt und können Ent­las­tun­gen von Strom- und En­er­gie­steuer in 2018 er­war­ten.

Auf Grund­lage ei­nes Mo­ni­to­ring­be­richts des RWI - Leib­niz-In­sti­tuts für Wirt­schafts­for­schung e. V. hat das Bun­des­ka­bi­nett am 13.12.2017 fest­ge­stellt, dass Un­ter­neh­men des pro­du­zie­ren­den Ge­wer­bes in Deutsch­land den Ziel­wert für eine Re­du­zie­rung ih­rer En­er­gie­in­ten­sität vollständig er­reicht ha­ben und auch 2018 den Spit­zen­aus­gleich von Strom- und En­er­gie­steuer in vol­ler Höhe er­hal­ten können.

Den Spit­zen­aus­gleich er­hal­ten Un­ter­neh­men des pro­du­zie­ren­den Ge­wer­bes seit 2013 nur dann, wenn sie einen Bei­trag zur En­er­gie­ein­spa­rung leis­ten. Das Bun­des­ka­bi­nett hat hierzu je­weils zum Jah­res­ende fest­zu­stel­len, ob die­ses Ziel er­reicht wurde. In dem für 2018 maßgeb­li­chen Be­zugs­jahr 2016 wurde dem­nach der ge­setzte Ziel­wert der Ver­rin­ge­rung der En­er­gie­in­ten­sität nach den Er­mitt­lun­gen des hierzu ein­ge­schal­te­ten In­sti­tuts deut­lich er­reicht.

Mehr dazu ent­neh­men Sie bitte der Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­rium der Fi­nan­zen vom 13.12.2017.
 

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