Auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI - Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. hat das Bundeskabinett am 13.12.2017 festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht haben und auch 2018 den Spitzenausgleich von Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können.
Den Spitzenausgleich erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes seit 2013 nur dann, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Bundeskabinett hat hierzu jeweils zum Jahresende festzustellen, ob dieses Ziel erreicht wurde. In dem für 2018 maßgeblichen Bezugsjahr 2016 wurde demnach der gesetzte Zielwert der Verringerung der Energieintensität nach den Ermittlungen des hierzu eingeschalteten Instituts deutlich erreicht.
Mehr dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bundesministerium der Finanzen vom 13.12.2017.