Mit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems (2013 – 2020) erhalten stromerzeugende Anlagen für ihre Emissionen aus der Erzeugung von Strom keine kostenlosen Zuteilungen der von ihnen benötigten Emissionsberechtigungen mehr. Es muss nun im Grundsatz ein Erwerb über den Markt vollzogen werden. In der Folge überwälzen die Stromerzeuger ihre tatsächlichen CO2-Kosten auf den Strompreis und reichen diese somit an ihre Kunden weiter.
Strompreiskompensation - Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Weitere Ausgaben
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Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag formulierte die Ampelkoalition das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren. Mit dem Wachstumschancengesetz wird nun in einem ersten Schritt eine ab 2025 verpflichtende eRechnung für nationale B2B-Umsätze eingeführt.
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Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 nachgebessert, die die steuerliche Belastung von Personenunternehmen, insb. auch des standorttreuen Mittelstands, mindern und deren Eigenkapitalbildung verbessern sollen.
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Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die EU-Vorgaben zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ein nationales Gesetz umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Neben daraus ggf. resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen und hohem Deklarationsaufwand kommen auf Unternehmen insb. umfassende Ermittlungsaufgaben zu. Dabei haben mittelständische Unternehmen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaften strukturiert sind, einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten. RSM Ebner Stolz stellt in der Broschüre die Regelungen der globalen Mindeststeuer in Deutschland in Grundzügen dar und geht auf die Besonderheiten für mittelständische Unternehmen ein. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet die Mindeststeuer-Vorgaben und stellt Forderungen für eine praxistaugliche Umsetzung aus Sicht der Wirtschaft.
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Neue Pflichten für Plattformbetreiber
Am 10.11.2022 hat der Deutsche Bundestag – als Teil eines umfangreicheren Gesetzgebungsverfahrens – ein neues „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ (PStTG) beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 16.12.2022 dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt hat, wurde das PStTG am 28.12.2022 verkündet und ist seit dem 01.01.2023 anzuwenden. Auf Betreiber von digitalen Plattformen kommen damit umfangreiche EU-weite Melde- und Sorgfaltspflichten zu, die zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand führen werden.
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WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.