FISG: Vorsicht bei der Beauftragung bestimmter Prüfungsleistungen
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde das Bilanzkontrollverfahren grundlegend reformiert und die Abschlussprüfung weiter reguliert. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verfahren im Wesentlichen der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts dient und das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt stärkt. Dieses Ziel besitzen auch die weiteren regulatorischen Maßnahmen. So dürfen Abschlussprüfer und auch Wirtschaftsprüfer, die bestimmte sonstige Prüfungsaufgaben erbringen, zusätzlich keine unzulässigen Nichtprüfungsleistungen übernehmen. ...lesen Sie mehr