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Veröffentlichungen

Außerordentliche Wirtschaftshilfen für den November und den Dezember

Wie so viele Un­ter­neh­men sind auch öff­ent­li­che und ge­meinnützige Un­ter­neh­men von den Be­schränkun­gen im Rah­men der Corona-Pan­de­mie be­trof­fen. Hel­fen kann hier die außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hilfe, auch als No­vem­ber- und De­zem­ber­hilfe be­kannt, die noch bis 30.4.2021 be­an­tragt wer­den kann.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müssen und was bei der An­trag­stel­lung zu be­ach­ten ist, die durch einen Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schaftsprüfer, ver­ei­dig­ten Buchprüfer oder Rechts­an­walt elek­tro­ni­sch zu er­fol­gen hat, ha­ben wir für Sie in einem In­for­ma­ti­ons­blatt zu­sam­men­ge­stellt.

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