Lesen Sie in unserer neuen Ausgabe novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit interessante erstinstanzliche Urteile zum Gemeinnützigkeitsrecht. Besonders hervorzuheben ist, dass die Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen auch auf die entgeltliche Überlassung von Ausstellungsflächen anzuwenden ist.
INHALTSVERZEICHNIS:
EDITORIAL
STEUERRECHT
- Zweites Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet
- Kein Spendenabzug bei Spende unter Auflage
- Anerkennung einer Kunststiftung als gemeinnützig
- Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei unangemessener Geschäftsführervergütung
- Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
- Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand
- Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
- Vorsicht beim Steuerausweis in einem Gebührenbescheid
- Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts
- Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge
- Das neue Transparenzregister – auch gemeinnützige Einrichtungen sind betroffen
INTERN