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Steuerberatung

Strafverfahren in Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten

Im Um­feld von Zöllen und Ver­brauch­steu­ern lei­ten die zuständi­gen Behörden zu­neh­mend oft Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ein. Hier ist Know-how ge­fragt, um in einem et­wai­gen Straf- oder Bußgeld­ver­fah­ren die rich­ti­gen Schritte vor­zu­neh­men.

Zölle sind ak­tu­ell wie­der in al­ler Munde: Brexit, US-Zu­satzzölle, Em­bar­gos etc., ebenso Frei­han­dels­ab­kom­men, die Begüns­ti­gun­gen ver­spre­chen, jüngst etwa das seit 1.2.2019 an­wend­bare Ab­kom­men zwi­schen der EU und Ja­pan. Mit der Zu­nahme des grenzüber­schrei­ten­den Han­dels ist aber auch das Ri­siko von Verstößen ge­gen Zoll- und Ex­port­kon­troll­vor­schrif­ten ge­wach­sen.

Strafverfahren in Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten© Unsplash

Hier­bei ist ver­mehrt fest­zu­stel­len, dass die zuständi­gen Behörden Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ein­lei­ten; nicht sel­ten wird mitt­ler­weile auch bei ein­fa­chen Ar­beits­feh­lern ein An­fangs­ver­dacht für vorsätz­li­ches Han­deln an­ge­nom­men. Die Kon­se­quenz sind Zwangsmaßnah­men wie etwa Durch­su­chun­gen und teils Jahre an­dau­ernde Er­mitt­lungs­ver­fah­ren mit er­heb­li­chen Be­las­tun­gen für die Be­trof­fe­nen.

Ent­spre­chende Ri­si­ken be­ste­hen auch auf dem Ge­biet der Ver­brauch­steu­ern (in ers­ter Li­nie die Strom- bzw. die En­er­gie­steuer, und z. B. auch die Al­ko­hol­steu­ern und die Ta­bak­steuer), die eben­falls der Zoll­ver

wal­tung (Bun­des­fi­nanz­ver­wal­tung) un­ter­ste­hen. Bei­spiels­weise sind di­verse Auf­zeich­nungs- und Mel­de­pflich­ten ein­zu­hal­ten. Da­bei sollte vor al­lem be­dacht wer­den, dass Zölle und Ver­brauch­steu­ern Steu­ern im Sinne der Ab­ga­ben­ord­nung sind. Dies be­deu­tet, dass z. B. eine Hin­ter­zie­hung von Zöllen eine Steu­er­hin­ter­zie­hung ist und folg­lich ge­nauso be­straft wer­den kann. Im Be­reich der Ex­port­kon­trolle ste­hen zu­dem be­son­ders hohe Straf­dro­hun­gen und hohe Frei­heits­stra­fen im Raum, wenn z. B. Em­bar­go­vor­schrif­ten miss­ach­tet wer­den.

Die Große Ko­ali­tion hat sich auf die Fah­nen ge­schrie­ben, die Wirt­schafts­kri­mi­na­lität deut­lich stärker zu bekämp­fen und plant, noch in die­sem Jahr eine er­heb­li­che Ver­schärfung von Sank­tio­nen ge­gen Un­ter­neh­men ein­zuführen. Dies wird zwangsläufig auch einen An­stieg der Ver­fah­ren ge­gen Ein­zel­per­so­nen zur Folge ha­ben, da für die Un­ter­neh­mens­sank­tion je­weils eine so­ge­nannte Anknüpfungs­tat er­for­der­lich ist.

Während die Un­ter­neh­men mit Geldbußen be­legt wer­den, dro­hen den be­trof­fe­nen Per­so­nen bei straf­recht­li­chen Vorwürfen er­heb­li­che in­di­vi­du­elle Kon­se­quen­zen bis hin zu Frei­heits­stra­fen. Be­schränken sich die Er­mitt­lun­gen auf eine Ord­nungs­wid­rig­keit, etwa die Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht und mit­hin ein Or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den, ste­hen für die Ver­ant­wort­li­chen teils emp­find­li­che Geldbußen im Raum.

So­wohl der Ge­schäfts­be­reich Zoll mit dem ge­misch­ten Team aus ehe­ma­li­gen Zöll­nern und Anwälten als auch das Team um Herrn Phil­ipp Külz (ehe­ma­li­ger Staats­an­walt, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Zert. Be­ra­ter f. Steu­er­straf­recht) ha­ben weit­rei­chende Pra­xis­er­fah­rung mit Ver­fah­ren die­ser Art.

Der Zoll­be­reich un­terstützt Man­dan­ten z .B. im Rah­men von Be­triebsprüfun­gen durch den Zoll, bei der Be­an­tra­gung von Be­wil­li­gun­gen/Er­laub­nis­sen, mit Ri­si­ko­ana­ly­sen, der Be­ra­tung zu Tax-Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­te­men/IKS, der Op­ti­mie­rung der Lie­fer­kette und der Zoll­or­ga­ni­sa­tion, ei­ner mögli­chen Re­du­zie­rung von Zoll- und Ver­brauch­steu­er­kos­ten, an der Schnitt­stelle zur Um­satz­steuer und zu den Ver­rech­nungs­prei­sen als auch zur IT bei der Im­ple­men­tie­rung von Zoll­soft­ware. Selbst­verständ­lich führen wir auch ge­richt­li­che und außer­ge­richt­li­che Rechts­be­helfs­ver­fah­ren, ein­schließlich Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren, und be­gut­ach­ten in­di­vi­du­elle Zoll-, Ver­brauch­steuer- und Ex­port­kon­troll­sach­ver­halte.

Falls es tatsäch­lich zur Ein­lei­tung ei­nes Straf­ver­fah­rens kommt, hilft hier das Team um Herrn Rechts­an­walt Külz, der be­reits in ei­ner Viel­zahl sol­cher Ver­fah­ren In­di­vi­dual­per­so­nen und Un­ter­neh­men ver­tre­ten so­wie bei ent­spre­chen­den Kor­rek­tur­erklärun­gen oder Selbst­an­zei­gen be­ra­ten hat.

Veranstaltungshinweis

Zur Schnitt­stelle „Zoll“ und Straf­recht wer­den wir ein Webi­nar durchführen, zu dem wir sie ganz herz­lich ein­la­den.

Straf­ver­fah­ren im Zoll­um­feld - Straf­recht­li­che Ri­si­ken bei zoll­recht­li­chen Ver­feh­lun­gen
am Don­ners­tag, 4. April 2019, von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hier können Sie sich zum Webi­nar an­mel­den.

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