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Veröffentlichungen

Der neue § 19 Abs. 3 StromNEV und die Ermittlung der Anschlussnetzebene

Beitrag von Christoph Germer in Heft 9/2019 der Zeitschrift Versorgungs Wirtschaft

Auf­grund der Ände­rung des § 19 Abs. 3 der Strom­net­zent­gelt­ver­ord­nung (Strom­NEV) lohnt sich eine er­neute und sorgfältige Be­trach­tung des An­wen­dungs­be­rei­ches so­wie der Re­ge­lun­gen zur Er­mitt­lung der An­schluss­net­ze­be­nen und des rich­ti­gen Net­zent­gelts.

In sei­nem Bei­trag „Der neue § 19 Abs. 3 Strom­NEV und die Er­mitt­lung der An­schluss­net­ze­bene“ be­leuch­tet Chris­toph Ger­mer, Rechts­an­walt bei Eb­ner Stolz in Ham­burg, die Ände­rung des § 19 Abs. 3 Strom­NEV und nimmt Stel­lung zu de­ren Aus­wir­kung in der Pra­xis.

Hinweis

Den vollständi­gen Auf­satz „Der neue § 19 Abs. 3 Strom­NEV und die Er­mitt­lung der An­schluss­net­ze­bene“, der in Heft 9/2019 der Zeit­schrift Ver­sor­gungs Wirt­schaft (S. 275) er­schie­nen ist, fin­den Sie hier zum Down­load.

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