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Der Referentenentwurf zum Verbandssanktionengesetz

Phil­ipp Külz und Chris­tina Oden­thal ana­ly­sie­ren in der PStR die Aus­wir­kun­gen des Re­fe­ren­ten­ent­wurfs des Ver­bands­sank­tio­nen­ge­set­zes auf das Steu­er­straf­recht.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz hat im Au­gust 2019 den Refe­ren­ten­ent­wurf ei­nes „Ge­set­zes zur Bekämp­fung der Un­ter­neh­mens­kri­mi­na­li­tät“ vor­ge­legt. Der ent­spre­chende Ent­wurf sieht die Einführung ei­nes Ver­bands­sank­tio­nen­ge­set­zes vor, mit dem die Sank­tio­nie­rung von Un­ter­neh­men auf eine ei­genständige ge­setz­li­che Grund­lage ge­stellt wer­den soll.
Die Einführung ei­nes sol­chen Ge­set­zes wird er­heb­li­che Aus­wir­kun­gen für den Mit­tel­stand ha­ben. So sieht der Ent­wurf einen Ver­fol­gungs­zwang ge­gen Un­ter­neh­men bei un­ter­neh­mens­be­zo­ge­nen Straf­ta­ten und eine er­heb­li­che Erhöhung des Sank­ti­ons­rah­mens vor. Un­ter­neh­men mit einem Kon­zern­um­satz von mehr als 100 Mio. Euro dro­hen Sank­tio­nen in Höhe von bis zu 10 % des Jah­res­um­sat­zes. Da­ne­ben wird auch das Sank­ti­ons­spek­trum deut­lich er­wei­tert; in Ein­zelfällen sol­len Sank­tio­nen so­gar öff­ent­lich ge­macht wer­den. Ent­ge­gen der mo­men­ta­nen Ge­set­zes­lage (vgl. § 130 OWiG) sieht das Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz bei un­ter­neh­mens­be­zo­ge­nen Straf­ta­ten auch keine ein­zel­fall­be­zo­gene Ent­las­tungsmöglich­keit der Auf­sichts­ver­ant­wort­li­chen mehr vor. Ein funk­tio­nie­ren­des Com­pli­ance-Sys­tem wird für Un­ter­neh­men da­her im­mer re­le­van­ter wer­den.

Phil­ipp Külz, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht, Zer­ti­fi­zier­ter Be­ra­ter für Steu­er­straf­recht (DAA)  und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln hat in der Ja­nuar-Aus­gabe der PStR (PStR 2020, 10 ff.) zu­sam­men mit Rechts­anwältin und Zer­ti­fi­zierte Be­ra­te­rin für Steu­er­straf­recht (DAA) Chris­tina Oden­thal einen Bei­trag zu die­sem Thema mit dem Ti­tel „Der Ent­wurf zum Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz - mögli­che Aus­wir­kun­gen auf das Steu­er­straf­recht“ veröff­ent­licht.

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