novus Mandanteninformation April 2019
Fehlverhalten der Geschäftsleitung oder von Mitarbeitern kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Strafbarkeitsvorwurf richtet sich hingegen nicht gegen das Unternehmen als Organisation. Ob sich dies durch die Pläne der GroKo ändern könnte, lesen Sie in der April-Ausgabe unserer novus Mandanteninformation.