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Globale Mindeststeuer: Per Tool zur ersten Einschätzung des Handlungsbedarfs

Ab 2024 ha­ben große Kon­zerne erst­mals zu prüfen, in­wie­weit ein Steu­er­erhöhungs­be­trag auf­grund der Vor­ga­ben der glo­ba­len Min­dest­steuer zu zah­len ist. Da­bei gilt: Selbst wenn alle Kon­zern­ein­hei­ten in Staa­ten mit einem no­mi­na­len Un­ter­neh­mens­steu­er­satz weit über dem Min­dest­steu­er­satz von 15 % ansässig sind, ist das Thema glo­bale Min­dest­steuer nicht er­le­digt. Al­ler­dings können vorüber­ge­hende Er­leich­te­run­gen ge­nutzt wer­den. Eine er­ste Ein­schätzung dazu gibt un­ser tool­ba­sier­ter An­satz mit dem RSM Eb­ner Stolz Tran­si­tio­nal CbCR Safe Har­bour Quick Check.

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