In a letter dated 6 November 2020, the Federal Ministry of Finance (BMF) commented on an interpretation of German limited tax liability on royalty payments, an issue that has emerged as controversial in the recent past. The BMF’s legal position may have significant consequences for internationally operating groups of companies. The easing of the legal requirement that had been originally planned no longer appears to be on the cards.
Limited tax liability applies to royalty payments between non-residents
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Home-Office oder Arbeitszimmer – Was steuerlich gilt
Drei Tage im Büro, zwei Tage mobiles Arbeiten von zu Hause aus. So oder so ähnlich sieht die neue flexible Arbeitswelt bei vielen Beschäftigten und Unternehmern aus. Doch welche Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird? Und welche Voraussetzungen sind seit 2023 zu erfüllen, um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen zu können?
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Nachbesserungen beim Optionsmodell
Das sog. Optionsmodell gemäß § 1a KStG sieht vor, dass bestimmte Personengesellschaften auf Antrag zur Körperschaftsbesteuerung optieren können. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zielt der Gesetzgeber darauf ab, die Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG zu steigern.
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Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 nachgebessert, die die steuerliche Belastung von Personenunternehmen, insb. auch des standorttreuen Mittelstands, mindern und deren Eigenkapitalbildung verbessern sollen.
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Neue Pflichten für Plattformbetreiber
Am 10.11.2022 hat der Deutsche Bundestag – als Teil eines umfangreicheren Gesetzgebungsverfahrens – ein neues „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ (PStTG) beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 16.12.2022 dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt hat, wurde das PStTG am 28.12.2022 verkündet und ist seit dem 01.01.2023 anzuwenden. Auf Betreiber von digitalen Plattformen kommen damit umfangreiche EU-weite Melde- und Sorgfaltspflichten zu, die zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand führen werden.
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Verschärfungen der Zinsschranke
Der Gesetzgeber plante mit dem Wachstumschancengesetz, die Regelungen zur Zinsschranke zu verschärfen. Um die Regelungen noch in 2023 in Kraft zu setzen, wurden diese in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz überführt und beschlossen.