deen

Veröffentlichungen

Nachbesserungen beim Optionsmodell

Das sog. Op­ti­ons­mo­dell gemäß § 1a KStG sieht vor, dass be­stimmte Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten auf An­trag zur Körper­schafts­be­steue­rung op­tie­ren können. Mit dem Ge­setz zur Stärkung von Wachs­tums­chan­cen, In­ves­ti­tio­nen und In­no­va­tion so­wie Steu­er­ver­ein­fa­chung und Steu­er­fair­ness (Wachs­tums­chan­cen­ge­setz) zielt der Ge­setz­ge­ber dar­auf ab, die At­trakti­vität der Op­tion zur Körper­schafts­be­steue­rung nach § 1a KStG zu stei­gern.

Seite von
nach oben