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Neue Pflichten für Plattformbetreiber

Am 10.11.2022 hat der Deut­sche Bun­des­tag – als Teil ei­nes um­fang­rei­che­ren Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens – ein neues „Platt­for­men-Steu­er­trans­pa­renz­ge­setz“ (PStTG) be­schlos­sen. Nach­dem der Bun­des­rat am 16.12.2022 dem vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Ge­setz zu­ge­stimmt hat, wurde das PStTG am 28.12.2022 verkündet und ist seit dem 01.01.2023 an­zu­wen­den. Auf Be­trei­ber von di­gi­ta­len Platt­for­men kom­men da­mit um­fang­rei­che EU-weite Melde- und Sorg­falts­pflich­ten zu, die zu einem nicht un­er­heb­li­chen Ver­wal­tungs­mehr­auf­wand führen wer­den.

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