Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die EU-Vorgaben zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ein nationales Gesetz umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Neben daraus ggf. resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen und hohem Deklarationsaufwand kommen auf Unternehmen insb. umfassende Ermittlungsaufgaben zu. Dabei haben mittelständische Unternehmen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaften strukturiert sind, einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten.
RSM Ebner Stolz stellt in der Broschüre die Regelungen der globalen Mindeststeuer in Deutschland in Grundzügen dar und geht auf die Besonderheiten für mittelständische Unternehmen ein. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet die Mindeststeuer-Vorgaben und stellt Forderungen für eine praxistaugliche Umsetzung aus Sicht der Wirtschaft.
Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen
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Die steuerliche Forschungsförderung - Chancen erkennen und nutzen
Immer mehr Unternehmen profitieren von der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Jahr 2020 eingeführt wurde. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die Förderung nochmals deutlich ausgeweitet, um insb. mittelständischen Unternehmen finanzielle Anreize zu geben, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten anzuregen.
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Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung
Nach langwierigem Gesetzgebungsverfahren stimmte der Bundesrat am 22.03.2024 im zweiten Anlauf dem Wachstumschancengesetz zu, das am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovationen verbessert werden. Dieses Ziel soll u. a. mit einer deutlichen Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung erreicht werden.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs
Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Anpassung der bisherigen Rechnungsprozesse an die vom Gesetzgeber angestrebten volldigitalisierten Systeme setzt dabei zunächst eine sorgfältige Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse voraus, um abschätzen zu können, in welchem Umfang technische und personelle Ressourcen für die Umstellung erforderlich sind. Der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Einführung der eRechnung.
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Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.