Für die meisten Unternehmen endet mit dem Jahreswechsel zugleich das Geschäftsjahr 2016. Zeit also neben der Ermittlung des in diesem Jahr erzielten Gewinns auch die steuerliche Situation des Unternehmens zu durchleuchten. Mit welcher Steuerbelastung ist zu rechnen? Kann auf diese nach den Zielsetzungen des Unternehmens noch Einfluss genommen werden? Und – wie ist das Unternehmen aus steuerlicher Sicht optimal für das nächste Geschäftsjahr aufzustellen?
Update Steuerrecht 2016/2017
Weitere Ausgaben
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Globale Mindeststeuer: Herausforderung für große Konzerne
Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 haben große Konzerne zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden und dürften in vielen Fällen den Administrationsaufwand zeitweise verringern.
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Die steuerliche Forschungsförderung - Chancen erkennen und nutzen
Immer mehr Unternehmen profitieren von der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Jahr 2020 eingeführt wurde. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die Förderung nochmals deutlich ausgeweitet, um insb. mittelständischen Unternehmen finanzielle Anreize zu geben, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten anzuregen.
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E-Rechnung: Der Countdown läuft - Handlungsbedarf für mittelständische Unternehmen
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle steuerbaren Umsätze im B2B-Bereich zur Pflicht, d. h. ab diesem Zeitpunkt muss jeder Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Doch was bedeutet dies konkret für mittelständische Unternehmen und welcher Handlungsbedarf besteht?
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Beschränkter Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen