Gerichtliche Vertretung der Gesellschaft gegenüber Sachverständigen durch Aufsichtsrat
Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gem. § 111 Abs. 2 S. 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen in einem Erkenntnisverfahren, das im Hinblick auf eine Streitigkeit aus dem Auftragsverhältnis geführt wird. ...lesen Sie mehr