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Prüfungsschwerpunkte der ESMA für 2018 veröffentlicht

Die Eu­ropäische Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­behörde ESMA (Eu­ro­pean Se­cu­ri­ties and Mar­kets Aut­ho­rity) hat ge­mein­same eu­ropäische Prüfungs­schwer­punkte be­kannt ge­ge­ben. Diese sind von den na­tio­na­len Auf­sichts­behörden bei ih­rer Prüfung im Rah­men von En­force­ment-Ver­fah­ren (z.B. in Deutsch­land von der DPR) zu be­ach­ten.

Fol­gende The­men soll­ten die ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men und de­ren Ab­schlussprüfer bei der Er­stel­lung und Prüfung der IFRS-Ab­schlüsse berück­sich­ti­gen:

  1. An­ga­ben zu den er­war­te­ten Aus­wir­kun­gen we­sent­li­cher neuer Stan­dards in der Be­richts­pe­riode ih­rer erst­ma­li­gen An­wen­dung (IFRS 9 „Fi­nanz­in­stru­mente“, IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kun­den“ und IFRS 16 „Lea­sing­verhält­nisse“)
  2. Spe­zi­fi­sche An­satz-, Be­wer­tungs- und Aus­weis­vor­schrif­ten von IFRS 3 „Un­ter­neh­mens­zu­sam­men­schlüsse“
  3. Spe­zi­fi­sche As­pekte des IAS 7 „Ka­pi­tal­fluss­rech­nung“

Des Wei­te­ren weist die ESMA auf die in 2017 erst­mals zu er­stel­lende nicht­fi­nan­zi­elle Be­richt­er­stat­tung so­wie die Dar­stel­lung al­ter­na­ti­ver Leis­tungs­kenn­zah­len hin.
Darüber hin­aus er­in­nert die ESMA an eine ent­spre­chende Würdi­gung der mögli­chen Aus­wir­kun­gen des Brexit in der Fi­nanz­be­richt­er­stat­tung.

Hinweis

Die ESMA hat die ein­zel­nen Schwer­punkte und As­pekte noch wei­ter kon­kre­ti­siert. Eine ausführ­li­che Über­sicht und Dar­stel­lung der Prüfungs­schwer­punkte ist auf der Home­page der ESMA  ab­ruf­bar.
 
 

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