Strengere Vorgaben für Related Party Transactions
Am 14.11.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Zu den wesentlichen Änderungen zählen strengere Regeln für Geschäfte börsennotierter Gesellschaften mit nahestehenden Unternehmen und Personen, sog. Related Party Transactions. ...lesen Sie mehr