Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1.1.2009
Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Wortlaut des § 52a Abs. 10 S. 10 EStG. ...lesen Sie mehr