Anwendung der strengen Trennungstheorie bei Übertragung von Wirtschaftsgütern im Privatvermögen
Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich dann aus der Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und der auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile. ...lesen Sie mehr