Zur Werbung für Sportbekleidung mit "olympiaverdächtig"
Eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele liegt nicht bereits in jeder Verwendung, die eine Optimierung der kommerziellen Verwertung der olympischen Bezeichnungen durch die Schutzrechtsinhaber beeinträchtigen kann. Die Grenze zur unlauteren Ausnutzung wird allerdings überschritten, wenn durch eine enge Bezugnahme auf die Olympischen Spielen deren Wertschätzung für die Bewerbung von Produkten und ihren Eigenschaften in einer Weise ausgenutzt wird, wie sie nur einem offiziellen Sponsor zusteht oder etwa einem Sportartikelhersteller, dessen Produkte von Athleten bei den Olympischen Spielen verwendet werden. ...lesen Sie mehr