Werbung mit „hautfreundlichem“ Desinfektionsmittel ist irreführend
Der EuGH hat mit Urteil vom 20.06.2024 (Az. C-296/23) entschieden, dass ein Desinfektionsmittel nicht als „hautfreundlich“ beworben werden darf. Die Angabe sei geeignet, die schädlichen Wirkungen von Biozidprodukten für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf die Umwelt zu verharmlosen, indem sie die Erwähnung jeglicher Risiken vermeide und sogar den Eindruck erwecken könne, für die Haut einen positiven Nutzen zu haben. ...lesen Sie mehr