Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Lohnsumme
Zur Prüfung der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung kann bei inländischen Gewerbebetrieben der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Lohn- und Gehaltsaufwand herangezogen werden (R E 13a.5 ErbStR). Eine Kürzung um ein ausgezahltes Kurzarbeitergeld ist laut Finanzverwaltung nicht erforderlich. ...lesen Sie mehr