Selbstnutzung des Familienheims: Unschädlichkeit zwingender Hinderungsgründe
Wird das geerbte Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst zu Wohnzwecken genutzt, entfällt rückwirkend die Erbschaftsteuerbefreiung, es sei denn, eine Selbstnutzung wird durch höhere Gewalt unmöglich. ...lesen Sie mehr