Keine zeitliche Besteuerungslücke bei der Erbschaftsteuer
Die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zum Erwerb von Privatvermögen sind trotz verspäteter gesetzgeberischer Umsetzung einer verfassungskonformen Neuregelung auch über den 30.06.2016 hinaus durchgehend auf sämtliche Erbfälle anzuwenden. Eine zeitliche Besteuerungslücke aufgrund der verspäteten Umsetzung verneint der BFH. ...lesen Sie mehr