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Steuerberatung

Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen

Durchblick mit dem Ebner Stolz Erbschaftsteuermonitor

Auf­grund der neuen Re­geln zur erb­schaft­steu­er­li­chen Begüns­ti­gung von Be­triebs­vermögen ist im Vor­feld der Über­tra­gung von Un­ter­neh­men das Vermögen auf den Um­fang der Begüns­ti­gung hin zu un­ter­su­chen. Darüber hin­aus ist im Rah­men ei­ner Not­fall­vor­sorge kon­ti­nu­ier­lich ein ge­nauer Über­blick über die Zu­sam­men­set­zung und den Wert des Be­triebs­vermögens zu wah­ren. An­sons­ten dro­hen steu­er­li­che Nach­teile.

Wa­rum? Seit der Erb­schaft­steu­er­re­form kommt es auf kon­kre­ten An­teil des schädli­chen und da­mit nicht begüns­tig­ten Ver­wal­tungs­vermögens am Be­triebs­vermögen und nicht mehr le­dig­lich um das Ein­hal­ten be­stimm­ter Frei­gren­zen an. Des­halb ist es re­gelmäßig er­for­der­lich, das Be­triebs­vermögen zu ana­ly­sie­ren und zu be­wer­ten. An­sons­ten kann keine fun­dierte Aus­sage zu der zu er­war­ten­den Be­las­tung mit Erb­schaft- und Schen­kung­steuer ge­trof­fen wer­den.

Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen© Thinkstock

Aus­gangs­punkt sind da­bei die Un­ter­neh­mens­werte. Diese las­sen sich je­doch nicht aus den Bi­lan­zen ent­neh­men, son­dern sind u. a. nach dem sog. ver­ein­fach­ten Er­trags­wert­ver­fah­ren zu er­mit­teln, wo­bei der Sub­stanz­wert der Min­dest­wert ist. Die­ser muss zusätz­lich be­rech­net wer­den.

Wei­te­res Er­schwer­nis: Im Falle der Be­tei­li­gung an an­de­ren Un­ter­neh­men sind die Ge­genstände des schädli­chen Ver­wal­tungs­vermögens im Rah­men ei­ner sog. Ver­bund­vermögens­auf­stel­lung zu­dem ein­zu­be­zie­hen. Kur­zum: Je ge­staf­fel­ter und um­fang­rei­cher Be­tei­li­gungs­verhält­nisse sind, desto größer wird der da­durch ent­ste­hende Er­mitt­lungs­auf­wand. Auch wirkt sich folg­lich die Verände­rung der Vermögens­verhält­nisse und der Vermögens­struk­tur ei­nes Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­mens auf den Um­fang der Begüns­ti­gung aus.

So­mit er­gibt sich bei um­fas­sen­den Un­ter­neh­mens­struk­tu­ren ein enor­mer Er­mitt­lungs- und Über­wa­chungs­auf­wand. Mit dem Eb­ner Stolz Erb­schaft­steu­er­mo­ni­tor können wir für Sie die­sen Auf­wand deut­lich re­du­zie­ren.

Auch lässt sich mit dem Erb­schaft­steu­er­mo­ni­tor et­wai­ges Ge­stal­tungs­po­ten­tial er­mit­teln und so die Be­las­tung mit Erb­schaft- und Schen­kung­steuer spürbar min­dern. In un­se­rem Flyer "Erb­schafts­be­steue­rung von Be­triebs­vermögen - Durch­blick mit dem Eb­ner Stolz Erb­schaft­steu­er­mo­ni­tor" er­fah­ren Sie, wie der Eb­ner Stolz Erb­schaft­steu­er­mo­ni­tor hilft, um

  • die steu­er­li­chen Un­ter­neh­mens­werte zu er­mit­teln,
  • die Vermögens­ge­genstände in Ver­wal­tungs­vermögen, schädli­che Fi­nanz­mit­tel und begüns­tig­tes Vermögen zu klas­si­fi­zie­ren,
  • die zu er­war­tende Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er­be­las­tung zu be­rech­nen so­wie
  • Ge­stal­tungs­po­ten­tial zu iden­ti­fi­zie­ren und Ge­stal­tungsmöglich­kei­ten
zu ent­wi­ckeln.

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