Warum? Seit der Erbschaftsteuerreform kommt es auf konkreten Anteil des schädlichen und damit nicht begünstigten Verwaltungsvermögens am Betriebsvermögen und nicht mehr lediglich um das Einhalten bestimmter Freigrenzen an. Deshalb ist es regelmäßig erforderlich, das Betriebsvermögen zu analysieren und zu bewerten. Ansonsten kann keine fundierte Aussage zu der zu erwartenden Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen werden.

Ausgangspunkt sind dabei die Unternehmenswerte. Diese lassen sich jedoch nicht aus den Bilanzen entnehmen, sondern sind u. a. nach dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln, wobei der Substanzwert der Mindestwert ist. Dieser muss zusätzlich berechnet werden.
Weiteres Erschwernis: Im Falle der Beteiligung an anderen Unternehmen sind die Gegenstände des schädlichen Verwaltungsvermögens im Rahmen einer sog. Verbundvermögensaufstellung zudem einzubeziehen. Kurzum: Je gestaffelter und umfangreicher Beteiligungsverhältnisse sind, desto größer wird der dadurch entstehende Ermittlungsaufwand. Auch wirkt sich folglich die Veränderung der Vermögensverhältnisse und der Vermögensstruktur eines Beteiligungsunternehmens auf den Umfang der Begünstigung aus.
Somit ergibt sich bei umfassenden Unternehmensstrukturen ein enormer Ermittlungs- und Überwachungsaufwand. Mit dem Ebner Stolz Erbschaftsteuermonitor können wir für Sie diesen Aufwand deutlich reduzieren.
Auch lässt sich mit dem Erbschaftsteuermonitor etwaiges Gestaltungspotential ermitteln und so die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer spürbar mindern. In unserem Flyer "Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen - Durchblick mit dem Ebner Stolz Erbschaftsteuermonitor" erfahren Sie, wie der Ebner Stolz Erbschaftsteuermonitor hilft, um
- die steuerlichen Unternehmenswerte zu ermitteln,
- die Vermögensgegenstände in Verwaltungsvermögen, schädliche Finanzmittel und begünstigtes Vermögen zu klassifizieren,
- die zu erwartende Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung zu berechnen sowie
- Gestaltungspotential zu identifizieren und Gestaltungsmöglichkeiten