StaRUG macht Krisenfrüherkennung zur Pflicht!
Noch kurz vor Jahresende verabschiedete der Gesetzgeber das sog. Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, kurz SanInsFoG. Darin enthalten ist das sog. Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, das die Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vorsieht. ...lesen Sie mehr