Jahresabschlüsse zum 31.12.2021: Offenlegungsfrist wird nicht verlängert
Das Bundesministerium der Justiz hat der Bitte der BStBK eine Absage erteilt, die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 zu verlängern. ...lesen Sie mehr