Wann liegt begünstigungsschädliches "junges Verwaltungsvermögen" vor?
Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, setzt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens für Erbschaften und Schenkungen bis zum 30.06.2016 nicht ein. Diese Regelung ist mittlerweile mit der Verfassung wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz unvereinbar. Das anschließend in Kraft getretene Recht enthält zum Verwaltungsvermögen eine Reihe detaillierter Neuerungen. ...lesen Sie mehr