Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen
Das BMF modifiziert seine Ausführungen zur Buchwertfortführung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des BFH. Bei zeitgleicher Veräußerung von funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen wird eine Buchwertfortführung abgelehnt. Anderes gilt bei der Veräußerung eine juristische Sekunde davor. ...lesen Sie mehr