Treuhänderisch gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind kein begünstigungsfähiges Vermögen
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt mit einem Erlass klar, dass bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft die unentgeltliche Übertragung der vom Treugeber gehaltenen Rechtsposition nicht unter die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen fällt. ...lesen Sie mehr