Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
Erwirbt der Erbe im Todesfall des Vaters eine von diesem bis zu seinem Tod bewohnte Immobilie, ist der Erwerb erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe dieses Familienheim unverzüglich selbst nutzt und soweit die Wohnfläche 200 m2 nicht übersteigt. Gibt der Erbe die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren auf, entfällt allerdings die Steuerbefreiung, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an der Selbstnutzung gehindert (objektiv unmöglich oder objektiv unzumutbar). ...lesen Sie mehr