Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe
Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gelte der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit Null Euro bescheinigt. Die Entscheidung hat für die Besteuerung der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden große Bedeutung. ...lesen Sie mehr