Rücklagenbildung bei Regiebetrieben
Bei Regiebetrieben hat die Trägerkörperschaft die Möglichkeit, die Gewinne mittels einer Rücklage zu thesaurieren und damit die Kapitalertragsteuererhebung zu unterbinden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zwecke eines Betriebs gewerblicher Art die Rücklagenbildung erfordern; eine derartige Beschränkung ergibt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch ist sie erforderlich. ...lesen Sie mehr