Zur Erbfallkostenpauschale ohne Tragung der Beerdigungskosten
Die Erbfallkostenpauschale i.H.v. 10.300 € ist auch einem Nacherben zu gewähren ist, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat. Der Senat folgt damit nicht der Auffassung, die in der Literatur vertreten wird, dass im Fall der Vorerbschaft der Pauschbetrag nur dem Vorerben zustehe. ...lesen Sie mehr