AdV: Formerfordernisse einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Das FG Baden-Württemberg hat sich vorliegend mit den Formerfordernissen einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung befasst. Der Umstand, dass derartige Verfügungen nicht von einem Amtsträger unterzeichnet worden sind, begründet dann keine Zweifel an deren formeller Rechtmäßigkeit, wenn sie formularmäßig oder mit Hilfe elektronischer Einrichtungen erlassen worden sind. ...lesen Sie mehr