ElsterOnline: Fristversäumung bei elektronischer Einspruchseinlegung
Zwar ist grundsätzlich die Einlegung eines Einspruchs über das Portal Elster-Online möglich. Jedoch reicht die Nutzung einer mit "Speichern" oder "Speichern und Verlassen" gekennzeichneten Schaltfläche nicht aus, um für einen Dritten erkennbar eine Willensäußerung abzugeben und eine Willenserklärung in den Verkehr zu bringen. ...lesen Sie mehr