Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer
Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für künftig zu erwartende Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden und zwar auch dann, wenn diese früher nach dem Gewerbeertrag abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet wurden und wahrscheinlich ist, dass diese auch künftig entstehen. ...lesen Sie mehr