Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an Stiftung
Eine Spende kann jedenfalls dann als vGA gewertet werden kann, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Gesellschafter der spendenden Kapitalgesellschaft veranlasst ist. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob sich vorliegend eine andere Bewertung daraus ergeben könnte, dass es sich bei einer Stiftung um eine verselbstständigte Vermögensmasse zur Erreichung des Stiftungszwecks handelt, an der die Gesellschafter der Klägerin - trotz ihrer Organstellung als Stiftungsvorstände - nicht mitgliedschaftlich berechtigt waren, war die Revision zuzulassen. ...lesen Sie mehr