Änderungen beim Transparenzregister - was ist aktuell zu beachten?
Das Transparenzregister, verankert im Geldwäschegesetz (GwG), dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Alle Vorschriften sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Sinn und Zweck des Transparenzregisters ist, die wirtschaftlich berechtigten Personen, die hinter Gesellschaften, Vereinen, Stiftung oder ähnlichen Körperschaften oder Vermögensmassen stehen, identifizieren zu können. Juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften waren daher seit Einführung des Transparenzregisters dazu verpflichtet, bestimmte Daten des wirtschaftlichen Berechtigten nach § 3 Abs. 2 S. 5 GwG anzugeben. ...lesen Sie mehr