KWK-Bonus für Strom aus Biogasanlagen
Die erhöhte Vergütung gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) kann nur dann gefordert werden, wenn die Biomasseanlage, in der der Strom erzeugt wurde, erstmals nach dem 31.12.2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zum EEG 2009 betrieben wurde. Für Strom aus Anlagen, in denen bereits vor diesem Stichtag Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, ist - auch im Fall einer nach dem Stichtag erfolgten Vergrößerung dieser Strommenge - nur ein begrenzter Kraft-Wärme-Kopplungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EEG 2009 zu entrichten. ...lesen Sie mehr