Bewertung eines GmbH-Anteils mit vereinfachtem Ertragswertverfahren
Das vereinfachte Ertragswertverfahren führt dann zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, wenn es nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich niedrigerer oder höherer Ertrag zu erwarten ist. Dabei können Verhältnisse und Gegebenheiten berücksichtigt werden, die im Bewertungszeitpunkt zwar noch nicht eingetreten, aber so hinreichend konkretisiert sind, dass mit ihnen zu diesem Zeitpunkt objektiv als Tatsachen zu rechnen ist. Andererseits ist eine Rückprojizierung nachträglich eingetretener Ereignisse nicht zulässig. ...lesen Sie mehr