Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung, ist die Verpflegungspauschale, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei erstatten bzw. der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann, zu kürzen. Dies gilt laut BFH auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. ...lesen Sie mehr