Tarifermäßigung nach § 34 EStG bei Überstundenvergütungen
Werden Überstundenvergütungen veranlagungszeitraumübergreifend für mehr als zwölf Monate geleistet, ist die darauf entfallende Einkommensteuer nach der sog. Fünftel-Regelung zu ermitteln. ...lesen Sie mehr