Zusätzlich gewährter Arbeitslohn für Veranlagungszeiträume bis 2019
Entgegen seiner bisherigen Verlautbarung folgt das BMF der für Arbeitnehmer steuerlich günstigen Rechtsauffassung des BFH zu zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Leistungen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019. ...lesen Sie mehr