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Steuerberatung

Erweiterung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice

Mit dem am 18.06.2021 in Kraft ge­tre­te­nen Be­triebsräte­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz wur­den nicht nur ver­schie­dene, für Be­triebsräte gel­tende recht­li­che Vor­ga­ben maßgeb­lich geändert, son­dern auch der Un­fall­ver­si­che­rungs­schutz im Ho­me­of­fice aus­ge­dehnt.

So be­schränkte sich der ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rungs­schutz bei Heim­ar­beit bis­lang auf so­ge­nannte Be­triebs­wege, etwa zum Dru­cker in einem an­de­ren Raum. Aus Gründen der Gleich­be­hand­lung hat der Ge­setz­ge­ber die­sen Ver­si­che­rungs­schutz auf Wege im ei­ge­nen Haus­halt zur Nah­rungs­auf­nahme oder zum Toi­let­ten­gang aus­ge­wei­tet. Darüber hin­aus sind nun bei Ho­me­of­fice-Tätig­keit auch sol­che Wege er­fasst, die die Be­schäftig­ten zur Be­treu­ung ih­rer Kin­der außer Haus zurück­le­gen.

Zu­dem ist zur Förde­rung von mo­bi­ler Ar­beit und zum Schutz der Be­schäftig­ten im Ho­me­of­fice ein Mit­be­stim­mungs­recht des Be­triebs­ra­tes ein­geführt wor­den, das die Aus­ge­stal­tung mo­bi­ler Ar­beit, nicht aber die Einführung mo­bi­ler Ar­beit selbst, er­fasst.

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