Rückforderung von auf Insolvenzverwalter-Anderkonto gezahlter Steuererstattungsbeträge
Zahlungen auf ein sog. Anderkonto fließen nicht in die Masse, sondern unmittelbar in das Vermögen des Kontoinhabers. Nach der Rechtsprechung des BGH eignen sich Anderkonten nicht zur Anlage von Geldmitteln der Insolvenzmasse. Allerdings war im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung der Finanzgerichte die Beschwerde zuzulassen. ...lesen Sie mehr